Unser Verein - Kinder in ihrer Freizeit e.V.

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Unser Verein

Vereinsinfos
Gegründet haben wir uns am 24.08.2004 mit dem Hauptanliegen, Kinder und Jugendliche bei der Organisation und Durchführung von sinnvollen Freizeiten zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zur Umsetzung ihrer eigenen Ideen zu geben.
Von 2008 bis 2019 nutzten wir Räume in der ehemaligen Mittelschule Glashütte. Seit 2020 sind wir mobil im Landkreis unterwegs.

In den vielen Jahren Vereinsgeschichte gab und gibt es zahlreiche Angebote:

Arbeitsgemeinschaften von der Vorschule bis hin zu Klasse 10 mit Schach, Grundschulzeitung, Arbeiten am Computer, Digitale Fotografie, Fotobearbeitung mit GIMP, programmieren mit Scratch, Spielen & Experimentieren, Kochen & Backen, Kreatives Gestalten von einfachen Basteleien bis hin zu Kunst erleben mit verschiedenen Mal- und Zeichentechniken sowie Airbrush und Encaustic. Im Sommer 2017 starteten wir mit den ANIMATION-KIDS und wir erstellen eigene kleine Trickfilme . Wir sind mit Mini-Robotern und programmierbaren Zügen (intelino) sowie mit Kugelbahnsystemen wie zum Beispiel "GraviTrax" unterwegs. Wir beteiligen uns an der Integration von Kindern und Jugendlichen.

Bei uns können sich Familien Spiele ausleihen, um sie zu testen oder auch für einen Kindergeburtstag zu nutzen.

Wir sind regelmäßig gern gesehene Gäste im Weidegut Colmnitz und im Hort Lauenstein sowie auf Orts- und Kinderfesten mit unseren Kreativ- & Spiel-Angeboten.
Gern werden unsere Angebote in den Schulferien und die Thementage angenommen.

Unsere Mitgliedschaft im "Jugendring Sächsische Schweiz - Osterzgebirge e.V.", unserem Dachverband,  zeichnet sich als erfolgreiche Partnerschaft aus.

Die Vereinsarbeit wird durch die "Aktion Mensch", den Freistaat Sachsen, unseren "Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge",  "Spielen macht Schule", "Stifter helfen" und durch das "Deutsche Kinderhilfswerk" unterstützt.

Wir sind Mitglied im „Glashütter Freizeit- und Kulturverein e.V.“.

Seit Oktober 2018 sind wir Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 19 Absatz 3 Landesjugendhilfegesetz (LJHG).
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